Gebührenabrechnung bei Ihrem Rechtsanwalt und Notar 

Transparenz und Rechtssicherheit für Mandantinnen und Mandanten

Anwaltsgebühren

Die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeiten erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG bestimmt, welche Gebühren für bestimmte Leistungen – wie Beratung, außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Verfahren – erhoben werden. Die Höhe kann dabei abhängig sein vom Gegenstandswert (beispielsweise in zivilrechtlichen Streitigkeiten) oder es können gesetzliche Festgebühren vorgesehen sein (zum Beispiel im Strafrecht).

In bestimmten Fällen besteht zudem die Möglichkeit, individuelle Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Dies betrifft insbesondere Beratungen, umfangreiche oder komplexe Mandate und Tätigkeiten, für die das RVG keine abschließende Regelung bereithält. Über alle Gebühren und Vereinbarungen werden Sie vor Mandatsaufnahme und bei Mandatsdurchführung selbstverständlich ausführlich informiert.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist oder die Voraussetzungen für Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und der entsprechenden Abwicklung.

Notargebühren

Für die vom Notar übernommenen Tätigkeiten bemisst sich die Vergütung nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern nach festen, gesetzlich bestimmten Gebührentabellen gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dies gewährleistet eine bundesweit einheitliche, transparente Kostenstruktur. Die Höhe der Notargebühren richtet sich in der Regel nach dem Geschäftswert, zum Beispiel dem Kaufpreis einer Immobilie oder dem Umfang des Erbvertrages. Persönliche Beratungsgespräche, Entwurfsarbeiten, Beurkundungen und Verwahrung sind grundsätzlich von den Gebühren umfasst.

Sie erhalten im Vorfeld auf Wunsch eine detaillierte Kostenaufstellung, damit Sie bereits vorab einen verlässlichen Überblick über die voraussichtlichen Kosten haben. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die Gebühren strikt nach dem GNotKG abzurechnen; individuelle Preisabsprachen sind daher unzulässig.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Klare und verständliche Informationen über entstehende Kosten vor und während des Mandats
  • Transparente, gesetzlich geregelte Abrechnung nach RVG und GNotKG
  • Unterstützung bei der Prüfung und Beantragung von Kostenübernahme durch Versicherungen, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
  • Verlässliche und nachvollziehbare Rechnungsstellung

 

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